Armuts- und Reichtumsbericht

Armuts- und Reichtumsbericht

Basis zur Bekämpfung der Armut im Land

  • Zwei Kleinkinder auf einer Rutsche

Armutsgefährdung bedeutet materielle Einschränkung. Sie hat aber auch Nachteile in verschiedenen Bereichen des Lebens, zum Beispiel Bildung, Ernährung und Gesundheit, zur Folge.

Erster Armuts- und Reichtumsbericht für Baden-Württemberg

Der erste Armuts- und Reichtumsbericht wurde Ende November 2015 vorgelegt. Er enthält eine umfassende datenorientierte Analyse der Einkommens- und Lebenslagen der Menschen in Baden-Württemberg mit dem Schwerpunkt Kinderarmut sowie eine Übersicht über die bereits im Land vorhandenen Berichtsysteme. Neben einkommensbasierten Armuts- und Reichtumsindikatoren greift der Bericht auch nichtmaterielle Indikatoren auf.

Der Armuts- und Reichtumsbericht wird von der FamilienForschung Baden-Württemberg im Statistischen Landesamt erstellt.

Als ersten Baustein der Armuts- und Reichtumsberichterstattung wurde am 23. April 2012 der Report zur Armutsgefährdung von Familien in Baden-Württemberg vorgestellt. Er wurde im Auftrag des Sozialministeriums von der Familienforschung im Statistischen Landesamt erstellt und ist nur online abrufbar.

Der zweite Baustein wurde am 4. Juni 2014 vorgestellt. Der Report „Einkommenslagen älterer Menschen“ erscheint in der neuen Reihe „Report Sozioökonomische Lebenslagen“.

Im Oktober 2016 hat die Landesregierung den Kurzreport „Relative Einkommensarmut von jungen Erwachsenen“ vorgelegt. Der Report ergänzt den im November 2015 veröffentlichten Ersten Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg, der den Schwerpunkt auf Kinderarmut legte. Bei den Arbeiten zu diesem Bericht fiel die erhöhte Armutsgefährdungsquote der jungen Erwachsenen in den Blick. Der Kurzreport erscheint in der Reihe „Sozioökonomische Lebenslagen“.

Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention

Ein neu einberufener Beirat hatte die Inhalte des ersten Berichts gemeinsam mit dem Ministerium erarbeitet und die Erstellung begleitet.

Der Beirat soll darüber hinaus ein Forum sein, in dem alle Fragen in Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung und -prävention mit allen gesellschaftlichen Akteuren breit diskutiert werden können. Er war zudem an der Umsetzung des ersten Armuts- und Reichtumsberichts beteiligt. Ziel ist es, eine „Charta Armutsbekämpfung und -prävention“ zu erarbeiten.

Begleitkonferenzen

Um den gesellschaftlichen Armutsdiskurs voranzutreiben, finden auch fachspezifische Konferenzen statt. Der erste Kongress „Wege aus der Kinderarmut“ fand am 9. Dezember 2013 in Stuttgart statt. Er beschäftigte sich mit der Frage: „Was können wir konkret gegen Kinderarmut tun, wie die Lage betroffener Kinder verbessern?“ Der zweite Kongress fand am 9. Oktober 2014 statt und stellte auch die vom Land geförderten Projekte vor. Auf der dritten Konferenz am 27. Juli 2015 im Hospitalhof Stuttgart erhielten die Beiratsmitglieder die Gelegenheit, ihre Berichtsbeiträge vorzustellen und untereinander zu diskutieren.

Erste Maßnahmen der Landesregierung gegen Armut

Die Landesregierung hat auf vielen Feldern bereits Maßnahmen eingeleitet und auch umgesetzt, um wirksam gegen Armut vorzugehen und das Armutsrisiko deutlich zu senken

So ist eine wesentliche Grundlage zur Vermeidung von Armut gute und sichere Arbeit. Hier setzt das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ an. Es eröffnet Menschen in Baden-Württemberg, die schon lange arbeitslos sind, die Teilhabe am Erwerbsleben zu fairen Bedingungen. Und es soll dem Bund aufzeigen, wie das SGB II fortentwickelt werden könnte.

Über das Landesprogramm hinaus hat die Landesregierung zahlreiche Initiativen im Bundesrat eingebracht, um gering bezahlte Beschäftigung zurückzudrängen und Fairness auf dem Arbeitsmarkt sowie gleiche Bezahlung durchzusetzen.

Die Landesregierung hat auch im Bildungsbereich die Weichen gestellt, um Armutsgefährdung vorzubeugen: Durch frühe Hilfen, die weitere Verbesserung der Standards bei der frühkindlichen Bildung, den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder, den Ausbau der Schulsozialarbeit und das Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses in Baden-Württemberg.


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