Auch die Sanktionen bei unter 25-jährigen sind mit sofortiger Wirkung einzustellen
Pressemitteilung:
Karlsruhe, Göttingen. Das ABSP begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Sanktionen, die fast 15-jährige Praxis der Sanktionen durch die Jobcenter ist verfassungswidrig! Dieses Urteil ist mit sofortiger Wirkung am Dienstag dieser Woche bereits in Kraft getreten. Zudem fordert das ABSP von Arbeitsminister Hubertus Heil sofort die Weisung zu erlassen, dass die Beschlüsse des Urteils sofort auch für unter 25-jährige Hartz IV-Bezieher_innen zugrunde gelegt werden und diese sofort nicht mehr zu hundert Prozent sanktioniert werden können.