Sanktionen im SGB II und die Situation nach den Hartz-Reformen

Sanktionen im SGB II und die Situation von Leistungsbeziehern nach den Hartz-Reformen

In dieser Stellungnahme für die Öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 29. Juni 2015 äußert sich das IAB zu den von der Bundesregierung vorgelegten Anträgen der Fraktion Die Linke: „Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt HartzIV“; (Bundestagsdrucksache 18/3549) und „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ (Bundestagsdrucksache 18/1115) sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Existenzminimum und Teilhabe sicherstellen – Sanktionsmoratorium jetzt“ (Bundestagsdrucksache 18/1963).

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Zur Not arbeitsloser Frauen und Männer in Deutschland 10 Jahre nach Hartz IV

Bundeskommission der Betriebsseelsorge
Zur Not arbeitsloser Frauen und Männer in Deutschland 10 Jahre nach Hartz IV
Die Not der Erwerbslosen war von Anfang an eine zentrale Sorge der Arbeitnehmer-pastoral. Die Massenarbeitslosigkeit steht derzeit nicht im Zentrum der öffentlichen Wahrnehmung und ist dennoch eine der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen. Weiterlesen

Anhörung zu Änderungen im SGB II

Stellungnahme: Anhörung zu Änderungen im SGB II

Zur Frage der Sanktionen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Diakonie hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.

 Nach Auffassung der Diakonie sind Sanktionen menschenrechtlich fragwürdig und verschärfen die soziale Ausgrenzung.

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Aussichtslos?!? – Zur Situation Geringqualifizierter auf dem Arbeitsmarkt

Aussichtslos?!? – Zur Situation Geringqualifizierter auf dem Arbeitsmarkt

arbeitsmarkt aktuell 06/2015

Zur Situation Geringqualifizierter auf dem Arbeitsmarkt

Unzureichende Weiterbildungsangebote in den Jobcentern

arbeitsmarkt aktuell 06/2015 – „Aussichtslos?!? – Zur Situation Geringqualifizierter auf dem Arbeitsmarkt“ (PDF, 532 kB) Der Anteil der Geringqualifizierten unter den Arbeitslosen steigt. Besonders im Hartz-IV-System ist der Anstieg sichtbar: Immer häufiger werden Geringqualifizierte von den Jobcentern und nicht von der Arbeitslosenversicherung betreut. Das Problem: Die Jobcenter fördern diese Zielgruppe mit geeigneten Weiterbildungsmaßnahmen deutlich seltener als die Arbeitsagenturen.

 

LAK Tag der Niedersachsen

Liebe nak-Delegierte,

ich möchte gerne auf eine Veranstaltung der LAK Niedersachsen hinweisen, einige von Ihnen werden vermutlich schon davon gehört haben.

Vom 26.-28. Juni macht die LAK Niedersachsen wieder mit einem bunten Programm auf die Situation von Menschen, die von Armut betroffen sind, aufmerksam.  Das eigene Zelt der LAK Niedersachsen steht allen Menschen offen, besonders denen mit geringen finanziellen Mitteln. Weiterlesen

730 Euro sind Minimum um Leben zu können

Hartz IV Regelleistungen sind Armutssätze

Eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung in Deutschland, unter der Leitung des Wirtschaftswissenschaftlers und Publizisten Lutz Hausstein, hat in einer umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit ermittelt, dass das absolute Minimum, um menschenwürdig leben zu können, bei 730 Euro pro Monat/Erwachsenen liegt. Zuzüglich müssten dann aber noch die regional differierenden Wohnkosten berechnet werden.

Laut Hausstein reicht der derzeitige Hartz IV Regelsatz mit 399 Euro gerade einmal knapp dafür aus, „die grundlegenden, physischen Lebensbedürfnisse abzudecken.“ Eine soziokulturelle Teilhabe am gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Leben muss entweder unter Verzicht an Lebensmitteln schmerzhaft erspart werden oder ist schlichtweg nicht möglich. Zu dieser Teilhabe gehört es, beispielsweise ins Kino oder Theater zu gehen, Geburtstage auszurichten oder regelmäßige Hobbys zu pflegen.

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Die Hartz IV Sanktionen sind verfassungswidrig

Die Hartz IV Sanktionen sind verfassungswidrig!

Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des Gerichts. (Az: S 15 AS 5157/14)

Die Menschenwürde wird verletzt
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass bei einer Sanktion aufgrund der Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten die Menschenwürde verletzt wird, wenn es im Nachfolgenden zu Leistungskürzungen kommt. Das Existenzminimum ist in der Verfassung verankert. Der Staat müsse demnach dafür Sorge leisten, dass das Existenzminimum zu jeder Zeit- also auch bei verpatzten Terminen oder abgelehnten Jobs- garantiert sei. Das gehöre zur Menschenwürde, die unantastbar sei, so das Gericht. Zudem sehen die Richter einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit. Weiterlesen