Stellungnahme: Anhörung zu Änderungen im SGB II
Zur Frage der Sanktionen hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Die Diakonie hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht.
Nach Auffassung der Diakonie sind Sanktionen menschenrechtlich fragwürdig und verschärfen die soziale Ausgrenzung.
Das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum darf nicht beschnitten werden, unterstreicht die Diakonie. Sanktionen führen zunehmend in existenzgefährdende Armut und Wohnungslosigkeit. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für positive Effekte von Sanktionen auf die Leistungsberechtigten. Daher setzt sich die Diakonie Deutschland für die Abschaffung von Sanktionen im SGB II, eine Verringerung von Sanktionsinstrumenten und bessere Hilfen für Langzeitarbeitslose ein.