Vorlagebeschluss wegen Sanktionen zum BVerfG
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Das SG Gotha hat letzte Woche die SGB II-Sanktionspraxis dem BVerfG vorgelegt. Damit kommt nach 10 Jahren Hartz IV und regelmäßigen neuen Sanktions“rekorden“ weit oberhalb der Millionengrenze die SGB II-Sanktionspraxis vor das BVerfG.
Dieser Vorlagebeschluss kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Auf der einen
Seite bestehen juristisch ersthafte Zweifel an den Sanktionen bis auf
null Euro, an den Sanktionen der KdU sowie an der Ungleichbehandlung von
U-25 und Ü-25’ern im Bereich der Sanktionen. Gleichzeitig wird
deutlich, dass das „Fördern“ im SGB II faktisch kaum noch existent ist,
die Förderungsquote liegt bei 9 %, die Vermittlungsquote bei 14 %. Grade
hat die SPD – Arbeitsministerien eine weitere Kürzung von 750 Mio. €
bei den Eingliederungsleistungen verkündet. Sanktionen werden somit fast
nur noch Selbstzweck zum Disziplinieren und Terrorisieren von
Erwerbslosen.
Inhaltlich ist es Zeit für eine Kampagne zum sofortigen Stopp der Sanktionspraxis.
Ich denke dazu werden in der nächsten Zeit Inaktiven folgen. Zwei ganz
gute Links dazu:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/972639.ex-bundesrichter-hartz-darf-nicht-vom-wohlverhalten-abhaengen.html und http://www.neues-deutschland.de/artikel/972649.sozialverband-recht-auf-hartz-sanktionen-ist-verwirkt.html
Hier noch ein wirklich gutes Interview mit Roland Rosenow/Sozialrecht in
Freiburg auf Radio Dreyeckland vom 29.5.2015 zu dem Vorlagebeschluss:
https://rdl.de/sites/default/files/audio/2015/05/20150529-krieggegener-w2256.mp3