CDU/CSU im Irrgarten Bundestag: kleine Anfrage bzgl. der Förderung von NGOs, Nr-20/15035

Man mag es fast nicht glauben, dass dieser gemeinsame Antrag von CDU /CSU unterschrieben von Herrn Merz und Herrn Dobrindt noch aktuell im Bundestag auftaucht. Sie wollen wissen, welche Organisationen, die dann aufgezählt werden, bekommen staatliche Förderung, da diese doch im Verdacht stehen, parteipolitische Propaganda zu machen. Zum einen würden sie gegen die Gemeinnützigkeit zu verstossen und zum anderen poltitisch gegen die CDU Linie argumentieren.
Diese Anfrage 20/15035 macht klar, was die Unionisten wollen: die Zivilgesellschaft soll ihre kritische Positionen zum politischen Raum, auch gegen die Rechtsentwicklungen in Deutschland und Europa am besten aufgeben und sich dem Diktat einer CDU geführten Bundesregierung unterwerfen. In gewissem Sinne eine Neuinszenarierung des Kulturkampfes gegen grün-rote Konstellationen, wie von CDU/CSU angenommen.
Auf uns als lak-bw angewandt würde das bedeuten, dass jegliche staatliche Förderung als Institution oder die Förderung von Projekten ausgeschlossen wäre. In der Konsequenz würden Vertreter der Armen und Prekären mundtot gemacht. Das Bashing der Armen wäre perfekt.
 

Es wäre interessant zu wissen, was das in Baden-Württemberg bedeuten würde?. Der Beschluss des Landtages, die Zivilgesellschaft in BaWü entschieden zu befördern, wie das seit 2011 passiert, dieser Beschluss wäre hinfällig. Von ALLIANZ FÜR BETEILIGUNG bis LANDESARMUTSKONFERENZ wäre dann Schluss.
Dies könnten wir so nicht hinnehmen. Weil dies gegen zentrale Menschenrechte der Beteiligung, der Bildung, der Kultur, der Inklusion etc. verstossen würde.
Wie sagte Friedrich Merz in einer Wahlkampfrede: „Er werde künftig Politik machen für eine Mehrheit der Bevölkerung, die „noch alle Tassen im Schrank“ habe, und nicht für irgendwelche grünen und linken Spinner auf dieser Welt.“ (zitiert nach taz, 27.2.25, s. 3)
Wenn man dieses Zitat Ernst nimmt, dann ist der Sinn dieser kleinen Anfrage 20/15035 im Bundestag klar; und das drei Tage nach der Wahl.
RS.