Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Frau Ministerin Klara Geywitz
Krausenstrasse 17-18
10117 Berlin
Franz-Ludwig-Mersy-Str. 3
76654 Offenburg
26.03.2024
saurerroland@gmail.com
Stellungnahme zu „Gemeinsam für ein Zuhause“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben uns die Mühe gemacht, den vorliegenden Bericht zur Überwindung der Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 zu studieren und in unserem Arbeitskomitee zu diskutieren…
Wir möchten festhalten, dass
- Die Präambel viel Inhaltliches festhält. Es benennt die menschenrechtlichen Leitorientierungen, die entsprechenden deutschen und europäischen Gesetzgebungen und fordert ein vernetztes gemeinsames Vorgehen aller in diesem Prozess involvierten Beteiligten. Dies mündet in einem Nationalen Aktionsplan, der über die aktuellen Wahlperioden hinaus eine sozialpolitische Richtung beschreibt.
- Das Kapitel der Gemeinsamen Werte und Verantwortung spricht die Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrungen an, spricht deren Mitwirkung in einem weiter geführten Prozess an. Wie so immer wird die föderale Ebene angesprochen, die beim näheren Hinsehen aber den Nachteil hat, dass Aufgaben zum Verschiebebahnhof werden. Dem wird der Hoffnungsimpuls einer konstruktiven Debatte auf Augenhöhe entgegen gesetzt.
- Die Zahlen, die dann auf den nächsten Seiten spiegeln die Situation in einem reichen Land wider, das sich die Wohnungslosigkeit unter dem Strich viel Kosten lässt. Erschreckend und empörend sind die Zahlen hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen, die gemeinsam mit Angehörigen in Notunterkünften leben. Da ist auch unser Bundesland Baden-Württemberg im Negativen besonders hervorzuheben. Die letzten Zahlenerhebungen bestätigen dies nur auch für Baden-Württemberg. Zahlen zu Alter ordnungsrechtlich untergebrachter Personen zeigen graphisch den deutlichen Hang zu Kinder und Jugendlichen, die davon betroffen sind.
- Besonders krass sind noch die Zahlen zur verdeckten Wohnungslosigkeit, die in ihrer Gesamtdimension nicht erfasst werden kann. In Andeutungen ist genannt, dass hierfür ein besonderes Analyseverfahren entwickelt werden soll.
- Die Ausführungen zu den Ursachen der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Seiten 9-12 nennen die seit Jahren bekannten Analysen ganz unterschiedlicher Ursachen, materieller Natur (Mietschulden etc.), aber auch die Folgen von Scheidung, Trennung, Haft, Kombination von Arbeit und Wohnen, Frauenobdachlosigkeit mit Folgen aus Gewalt, Vertreibung, Eigenbedarf, Verlassen bzw., Flucht aus dem eigenen Zuhause.
- Diesem Teil der Studie folgen die Kapitel zu Gesundheitsversorgung. Kommunaler Unterbringung, sowie Gewalt gegen den Personenkreis obdachloser Menschen. Dass all dies zu einer massiven Lebensverkürzung führt ist unbestritten, das Ausmaß der Lebensverkürzung beträgt je ja Blick darauf deutlich zwischen 10 – 25 Jahren. Den von Ihnen zitierten Zustand der ordnungsrechtlichen Unterbringung, mit gar dem Vorteil des Vorrangs sozial präventiver Maßnahmen, sehen wir nicht so. Ordnungsrechtliche Maßnahmen dominieren nach wie vor, die Unterbringung erfolgt zumeist in Quartieren mit defizitärer Infrastruktur. Da müssten Sie mal aufs flache Land gehen wo die Unterbringung von Familien am Stadtrand erfolgt, die Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen sich massiv verschlechtern, die Stigmatisierung letztlich die klare Konsequenz wird.
- An dieser Stelle wird deutlich, dass Sie einer ernsten Diskussion zwischen Ordnungs- und sozialrechtlicher Prioritätensetzung aus dem Weg gehen. Wenn Sie housing first ernst nehmen würden, dürften Sie die jahrzehntelange Diskussion der Stigmatisierung obdachloser Menschen nicht fortsetzen. Sie versuchen zwar davon wegzukommen, drehen aber die Sicht um, dass Sie diesen Zustand positiv formulieren, um dieser Diskussion nachhaltig auszuweichen.
- Das Kapitel zur digitalen Teilhabe ist notwendig, aber Ihre Hinweise auf die formalen wie wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Personenkreises, machen diesen Zustand zu einem deutlichen Minus in der Lebenslage des vom sozialen Ausschluss bedrohten Personenkreises.
- Das folgende Kapitel zu Leitlinien von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland nennt zur Umsetzung
- Dass jede obdachlose Person bis 2030 ein Passendes Wohnungsangebot erhält,
- Dass konsequente Prävention zur Vermeidung von Obdachlosigkeit erfolgt, die die Übernahme von Mietrückständen einschliesst, die die konkrete Lebenslage akzeptziert,
- Dass bei ordnungsrechtlicher Unterbringung menschenrechts-konforme Mindeststandards zu gelten haben, dass die Verweildauer in Quartieren kurzfristig sein soll, dass dort nicht gilt: lebenslänglich,
- Dass gesicherter Zugang zu Krankenversicherungsschutz durchgesetzt wird, dass den obdachlosen Personen ein Kälteschutz sowie jetzt auch sommers ein Hitzeschutz zusteht,
- Dass durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Sensibilität gegenüber eines vulnerablen Personenkreis steigt,
- Dass das Zeitalter der Digitalisierung für den vulnerablen Personenkreis nicht zu einem Mühlstein um den Hals wird: nämlich Formen einer endgültigen sozialen Exklusion erreicht.
- Für das Vorgehen werden Wissensaustausch, Datenerhebungen etc. genannt, die letztlich helfen sollen sich an den Bedarfen von Betroffenen zu orientieren, ohne die auszuformulieren.
10.Was dann noch folgt sind die Anmerkungen zu Vorgehensweise und Arbeitsweise.
- Neben 5 anderen Beteiligtengruppen taucht auch die Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V. auf.
- An dieser Stelle hätten wir eine Vertretung der Landesarmutskonferenzen in der Bundesrepublik Deutschland für gut befunden. Also eine Erweiterung des Lenkungskreises, ebenso eine Integration in die dort angesprochene Kompetenzstelle des Ministeriums.
Die Ausführungen zu Datenerhebung, zu transparentem Handeln mit den Verweisen auf Ordnungsrecht, (Was nicht auftaucht ist anonymer Krankenversicherungsschutz!!!!!), auf Entlassung aus JVA, aus Entlassung aus der Jugendhilfe, auf den Hinweis zur doppelten Diskriminierung von Ethnien… wollen wir nicht näher beleuchten.
Nach dem Studium Ihrer Ausführungen stellen wir fest, dass es keinerlei nähere Ausführungen dazu gibt, dass Wohnungslosigkeit ein Bündel von Maßnahmen erforderlich machen würde.
Sie beschränken sich im Wesentlichen auf den Aspekt Wohnung, wobei Sie aber auch nicht eine deutliche Kehrtwende vollziehen (z. B. in einer radikalen Umsetzung des Housing First) sondern weiter die bisherigen Ebenen föderalen Handelns bespielen.
Das EU Parlament hat am 24.11.2020 eine Entschließung zur Senkung der Obdachlosenquote in der EU beschlossen.
Das was dort beschlossen ist, hätten Sie zumindest zu Teilen in diesen Bericht einarbeiten können, weil dies die Dimension der sozialen Ausgrenzung mit umfasst.
Was wir erwartet hätten ist eine konsequente Diskussion
- Der hohen Arbeitslosigkeit dieses Personenkreises,
- Der Deklassierung von Kindern und Jugendlichen in Randgruppenquartieren der Gemeinden
- Des Ausschlusses von Bildung, Mobilität und politischer Teilhabe dieses Personenkreises,
- Des Zusammenhangs von Armutsberichterstattung und Armutsbekämpfung auf einer breiten Ebene (des BMAS etc.) und dem jetzt eingebrachten Teilaspekt der Diskussion um die Prozesse bis 2030
- Einen deutlicheren Transfer von housing first auf die deutschen Verhältnisse
- Einen Blick auf die Lebenslage behinderter Menschen, ihren Verbleib in Werkstätten, ihren weitgehenden Ausschluss aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- Einen Blick auf die Lebenslage von Tausenden von osteuropäischen Arbeitsmigranten in Mittel- und Westeuropa, ohne Krankenversicherungsschutz, ohne garantierten Mindestlohn, ohne Garantie und Zugang zu Wohnraum
- Was sicherlich nützlich gewesen wäre, wäre ein Blick auf die Lebenslage von Menschen über 60 Jahre gewesen, die durch immer mehr Armutsverhältnisse geprägt sein wird, da die Renten – im Hinblick auf Kostensteigerung des Wohnraums, von Heiz- und Betriebskosten – zu einem Mehr an sozialer Gefährdung dieses Personenkreises führen wird.
Für die Landesarmutskonferenz Baden-Württemberg, nw 1
Roland Saurer
Sprecher der lak-bw e.V.