gegen Entschärfung der Hartz IV Sanktionen bei jungen Erwachsenen www.gegen-hartz.de
Wie berichtet, plant die Bundesregierung weitreichende Hartz IV Änderungen. Doch die scheinen zunächst „auf Eis gelegt“ zu sein, wie die BZ am Freitag berichtet. Bund und Länder hätten sich nicht einigen können, ob und wie Sanktionen gegen Hartz IV Beziehende „vereinfacht oder verschärft“ werden könnten. Demnach würde es von Seiten der CSU „große Vorbehalte gegen die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD)“ geben, wie es hieß.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsministerium 120 Änderungsvorschläge erarbeitet. Vielen von diesen bedeuten echte Verschlechterungen für Hartz IV Beziehende. Von diesen 120 Änderungen seien aber bislang nur 12 konsensfähig. Die Zeitung beruft sich dabei auf „informierte Kreise der Bundesregierung“.
Geändert werden soll, dass bei Sanktionen die Leistungen pauschal um 50 bzw. 100 Euro gekürzt werden sollen. Bislang werden die Leistungen nach Prozenten gekürzt, wenn zum Beispiel ein Termin versäumt wurde. Vor allem die CSU möchte nicht, dass die Sanktionen gegen junge Erwerbslose entschärft werden. Von Seiten interner BA-Strukturen heiße es, „es ist alles auf Eis gelegt“. Von Seiten der Bundesregierung werden solche Aussagen allerdings dementiert. So sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums: „Das Thema steht bei uns weiter auf der Agenda.“
Was soll sich ändern?
Insbesondere Verschlechterungen. So sollen z.B. strengere Mietregeln in Kraft treten. Wenn ein Leistungsbezieher in eine neue Wohnung zieht, die zwar nicht größer, aber teurer ist als die alte Unterkunft, wird das Jobcenter nur noch die Höhe der früheren, geringeren Unterkunftskosten übernehmen. Zahlt der Hartz IV-Bezieher zudem seine Miete nicht ordnungsgemäß an seinen Vermieter, wird der Leistungsträger zukünftig nicht mehr einspringen. Bisher musste das Jobcenter meist auch nachzahlen, wenn der Mieter selbst verschuldet das Geld für andere Dinge statt für die Miete ausgegeben hat.
Die neue Reform sieht zudem härtere Strafen in Form von Leistungskürzungen bei Pflichtverstößen vor. So sollen Hartz IV-Bezieher der Zeitung zufolge keine Leistungen mehr erhalten, wenn sie beispielsweise einen Termin beim Jobcenter versäumen. Bislang gilt ein gestaffeltes System für Sanktionen, das erst nach mehrmaligen Pflichtverstößen eine komplette Leistungskürzung vorsieht. Bereits jetzt führen die Kürzungen dazu, dass Sanktionierte unter das Existenzminimum rutschen. Die neuen Regelungen bedeuten eine weitere massive Verschärfung der Sanktionspraxis, die viele Menschen noch schneller in die Armut treibt.
Anträge für Hartz IV sollen zukünftig nur noch alle 12 Monate gestellt werden
Um den bürokratischen Aufwand der Leistungsträger zu verringern, müssen Leistungsberechtigte zukünftig nur noch alle 12 statt wie bisher aller sechs Monate einen Antrag auf Hartz IV stellen. Zudem sollen vom Jobcenter zu viel gezahlte Beträge bis zu einer Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Darüber hinaus ist geplant, Hartz IV-Beziehern in finanziellen Notlagen, einen Vorschuss auf den nächsten Monat zu gewähren, ohne wie bisher dafür einen Darlehensvertrag abschließen zu müssen.
Wie die Zeitung berichtet, müssen Beträge, die das Jobcenter versehentlich an verstorbene Leistungsbezieher weiter gezahlt hat, künftig nicht mehr von den Hinterbliebenen zurückgefordert werden, sondern sollen von den Banken zurücküberwiesen werden. (ag, sb)