SAK-Infos, 26.09.2022


für Mitglieder und Kooperationspartner


TERMINE:
Dienstag, 04. Oktober 2022, 10.00 bis 12.30 Uhr

Hybride Autorenlesung – Dominik Bloh liest aus „Unter Palmen aus Stahl“
Hybridveranstaltung im Festsaal des Theater am Ring in Saarlouis
An diesem Vormittag liest Dominik Bloh aus seinem Buch „Unter Palmen aus Stahl“ vor. Die Autorenlesung wird zugleich live online zu streamen sein. Eine schriftliche Anmeldung für die Veranstaltung in Präsenz als auch digital ist notwendig.
Am Mittwoch, den 05. Oktober 2022, findet in der Zeit von 10.00 bis 12.30 Uhr eine Präsenzveranstaltung für Schüler*innen weiterführender Schulen, im Festsaal des Theaters am Ring in Saarlouis, statt. Die Teilnahme an der Lesung ist kostenfrei. Für die Präsenzveranstaltung gelten die am Veranstaltungstag aktuellen Regelungen bzgl. der Corona Pandemie. Veranstaltet wird die Autorenlesung von der Sozialplanung der Kreisstadt Saarlouis, dem „Runden Tisch Wohnungslosigkeit“ Saarlouis sowie der Katholischen Familienbildungsstätte Saarlouis.
https://lokalesbuendnis.saarlouis.de/news-aktuelles/news/artikel/hybride-autorenlesung-dominik-bloh-liest-aus-unter-palmen-aus-stahl-3/
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Montag, 17. Oktober 2022, 17 Uhr
„Welttag zur Beseitigung der Armut“, Flashmob der SAK e.V.
Thema: „Bürgergeld“ (Energiepreisdeckel, Lebensmittelpreisdeckel…)
Platz vor der Europagalerie, Saarbrücken
 Termin bitte blockieren – weitere Infos folgen!
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Donnerstag, 27.Oktober 2022, 18 Uhr

Der Sozialbericht des Regionalverbands Saarbrücken (Arbeitstitel)

Im Schosskeller des Saarbrücker Schlosses

Eine Veranstaltung der Fraktion DIE LINKE. im Regionalverband Saarbrücken

Mit Stellungnahmen vom Michael Leinenbach, Vorsitzender der Saarländischen Armutskonferenz e.V.


INFOS:

Festakt: 20 Jahre Saarländische Armutskonferenz e.V. (Medien-Spiegel)

SZ-online:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/saarlaendische-armutskonferenz-verabschiedet-wolfgang-edlinger_aid-76281929

SR-Aktueller Bericht:
https://t.co/YsTkNaZ3YW

SR3:
https://t.co/xzQ5nnDur4

SR2:
https://t.co/92dZ2uZMhZ

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Beirat zur Armutsbekämpfung verständigt sich auf Hilfsprojekt „Das Saarland rückt zusammen“

https://www.saarland.de/masfg/DE/aktuelles/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen_2022/aktuelle-meldungen_2022-09/aktuelle-meldungen_20220923_armutsbekaempfung_winter.html

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Presseerklärung:
Saarbrücken, 05.09.2022
Armutskonferenz kritisiert 3. Entlastungspaket als völlig unzureichend
• SAK e.V. fordert deutlich höhere Sozialleistungen und regelmäßige Krisenzuschläge anstatt des „Prinzips der Gießkanne“
Als „sehr enttäuschend“ hat die Saarländische Armutskonferenz das gestern vorgestellte 3. Entlastungspaket der Bundesregierung in der Energiepreiskrise bezeichnet. Die Entlastungen erfolgten viel zu sehr nach dem Prinzip Gießkanne und würden den individuellen Notsituationen nur unzureichend gerecht, so SAK-Vorsitzender Michael Leinenbach.
Stephan Klein, Armutsbetroffener im Vorstand, kritisiert insbesondere die weiterhin viel zu geringen Regelsätze des neuen Bürgergelds und die viel zu geringen und nur einmaligen Beihilfen für ärmere Bevölkerungsgruppen.
„Wir fordern seit Jahren eine Anhebung der realitätsfremden Regelsätze in SGB II und SGB XII von mehr als 200 €, um Leistungsbezieher*innen Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen, und wir haben uns von dem neuen „Bürgergeld“ auch eine Änderung in diese Richtung erhofft.“
Aufgrund der derzeitigen Preisentwicklungen reiche aber selbst das ja noch nicht aus. Ein Energie- und Lebensmittelzuschlag für Sozialleistungsbeziehende von ca. 100 Euro, im Monat, sei nun ohnehin schon nötig, um allein die existenziellen Probleme armutsbetroffener Menschen zu beheben.
Die verlautbarten 50 Euro mehr im Monat seinen daher keine wirkliche Hilfe, sondern bedeuteten im Ergebnis eine weitere Verschlimmerung der Lebensumstände von armen Menschen.
„Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, wie man sich in der Bundesregierung vorstellt, dass Grundleistungs-Bezieher hiermit in Zukunft über die Runden kommen sollen.“, so Klein

Als ganz und gar unbrauchbar sieht die Armutskonferenz auch die angedachten Regelungen im Bereich ÖPNV. Ein bundesweit gültiges Nachfolgemodell für das 9-Euro-Ticket mit einem Preis von 49 € im Monat, bringe Menschen mit sehr geringem Einkommen überhaupt nichts. Solch ein neues Ticket bleibt an Attraktivität sogar hinter dem bisher im Saarland angebotenen Sozialticket zurück – es ist schlichtweg teurer.
Notwendig sei dagegen u.a. ein regionales – z.B. in Saarland und Rheinland-Pfalz gültiges – MonatsTicket, dass noch einmal deutlich günstiger sein müsse als die bisher gültigen Tickets.
„In den Ergebnissen der Koalition wurden regionale bzw. Landesebenen aber offenbar ausgeklammert“, so der SAK-Vorsitzende Michael Leinenbach.
Nur mit einem günstigeren Monatsticket als bisher sei eine spürbare Entlastung möglich und nur so könne auch die Mobilität ärmerer Menschen gesichert werden. Und mittelfristig müsse für Menschen, deren verfügbare finanzielle Mittel unterhalb der offiziellen Armutsgrenze liegen, der Nulltarif im ÖPNV ins Auge gefasst werden.
Die angestrebte Kindergelderhöhung wiederum sei etwa für Hartz-IV-Beziehende vollkommen nutzlos, da diese Erhöhung direkt wieder vom Hartz-Regelsatz abgezogen würde – ein einfaches Nullsummenspiel.
Positiv für Armutsbetroffene an dem 3. Entlastungspaket seien sicherlich die jährliche Anpassung der Sozialleistungen an die Inflation, die Strompreisbremse, die Ausweitung des Kreises der Wohngeldberechtigten sowie die angestrebte Verhinderung von Strom- und Gassperren bei zu unterstützenden Bevölkerungsgruppen. Hier komme es allerdings auf die Details bei der Umsetzung an.
„Die beschlossenen Energiepreisdeckel müssen zeitnah erfolgen und nicht in bürokratischen Abstimmungen zwischen diversen Ressorts versanden. Diese angedachten Verbesserungen müssen jetzt auch tatsächlich und in jedem Einzelfall bei den Menschen ankommen und dürfen nicht in der Bürokratie versickern“, so SAK-Vorsitzender Michael Leinenbach abschließend.
Stephan Klein: „Die Gesellschaft ist in der aktuellen Phase noch weit mehr als bisher dazu aufgefordert, Solidarität zu zeigen und eine Umverteilung von Mitteln für diejenigen, die Bedarfe haben, umzusetzen.
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• AG der Landesarmutskonferenzen in Deutschland
Presseerklärung:

Landesarmutskonferenzen gehen auf die Straße
* „Bürgergeld als Bestandteil der sozial-ökologischen Transformation“
Der „Welttag zur Beseitigung der Armut“, am und um den 17.Oktober, wird in diesem Jahr das Thema: „Bürgergeld als Bestandteil der sozialökologischen Transformation“ umsetzen.

Im mehren Bundesländern werden die Aktiven auf die Straße gehen, in Veranstaltungen das Thema Bürgergeld thematisieren und den Zusammenhang mit dem sozial-ökologischen Umbau herstellen. Zudem werden angesichts der existenzgefährdenden Energie-, Lebensmittel- und Mobilitätspreiskrise Forderungen für eine effektive Entlastung gestellt. Ein existenzsicherndes „Bürgergeld“ müsse mindestens 200 € über dem bisherigen Hartz-IV-Satz liegen. Sanktionen dürfe es nicht geben. Zudem seinen in der Krise Zuschläge von min. 100 € im Monat notwendig um Hunger und kalte Wohnungen zu verhindern. Ohne eine günstige Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket sei zudem die Mobilität Armutsbetroffener nicht gesichert.
In einzelnen Bundesländern sind bisher am und um den 17. Oktober 2022 folgende Aktionen geplant:
– Baden Württemberg:
Aktionswoche vom 17.10. bis 21.10. mit Aktionen zur Spaltung der Gesellschaft und mit Veranstaltungen u.a. zu „Klima – Armut – Menschenrechte“ und der sozialökologischen Transformation der Gesellschaft unter Beteiligung der Armen.
http://www.landesarmutskonferenz-bw.de/?page_id=234
– Niedersachsen:
Aktion vor dem Landtag in Hannover, Motto: „Wahlzeit? Mahlzeit!“ ,mit Spitzenpolitiker*innen, 22.09.22
– Rheinland-Pfalz:
„Mit Energie aus der Krise“, Kundgebung und Demo des Sozialforums, 15.10., 11 Uhr, Kaiserslautern, Stiftskirche. Forderungen zu Energiepreisdeckel, keine Strom- und Gassperren, Erhöhung des Regelsatz auf min. 678 €
– Saarland:
Flashmob zu einem existenzsichernden, sanktionsfreien „Bürgergeld“, zu Energiepreis- und Lebensmittelpreisdeckeln und einem bezahlbaren ÖPNV, am 17.10.22, 17 Uhr, Saarbrücken, vor der Europagalerie

Weitere Infos:
Manfred Klasen
Geschäftsführer der AG der LAKen
Mobil: 0176-50212338


Infos von Harald Thome´:

1. Wesentliche Änderungen im Bürgerhartz-Gesetz – der Regierungsentwurf

Die Bundesregierung hat nun ihren Gesetzesentwurf zum Bürgergeldgesetz verabschiedet. Da dies aber weiterhin Armut per Gesetz bedeutet, ist es nur richtig und konsequent das sog. Bürgergeld treffend Bürgerhartz zu nennen.

Den Regierungsentwurf gibt es hier: https://t1p.de/4grm6
Ich habe mal die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf zusammengefasst:

1. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 11 c) (Seite 14): Einführung einer weiteren Stufe bei den Erwerbstätigenfreibeträgen, für den Bereich von 520 EUR auf 1000 EUR nunmehr 30 % Erwerbstätigenfreibetrag, vorher 20 % (Praxis: max. 48 € anrechenbares Einkommen mehr als vorher)
2. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 12 (Seite 14): nur noch ein „angemessenes“ Kfz geschont, vorher jedes Kfz.
(Praxis: bedeutet weiterhin Kfz im Wert von 7.500 €, so wie im alten Recht)

3. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 13 (Seite 16): Aufgabe der Zwangsverrentung nur bis zum 31.Dez. 2026, danach wieder wie jetzt. Im Referentenentwurf stand die Aufgabe jeder Zwangsverrentung ohne Laufzeit

4. Änderung SGB II: Art. 1 Nr. 23 (Seite 21): Minderung bei erster Pflichtverletzung um 20 %, bei weiterer Pflichtverletzung um 30 %, insgesamt aber nicht höher als 30%.

5. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 36 (Seite 23): Streichung der ursprünglich geplanten Sippenhaftgemeinschaft bei fehlender Mitwirkung anderer BG-Mitglieder (im Referentenentwurf unter Art. 1 Nr. 37 b), wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit.

6. Änderung SGB II: Art 1 Nr. 38 (Seite 23): Begrenzung der Aufrechnung von 30 % auf 20 %, wenn eine Aufrechnung aus § 42a und 43 SGB II kombiniert wird. Vorher waren hier 30 % möglich

7. Änderung SGB II/SG B XII: Art 5 Nr. 5 + 15 (Seite 33/38 ff): Regelungen zur Fortschreibung der Regelbedarfe und Höhe der Regelleistungen und Festsetzung des persönlichen Schulbedarfes im Rahmen von BuT auf 116 € und 58 € = 174 € gesamt für das Jahr.

8. Änderung SGB XII: Art 5 Nr. 6, Änderung im SGB XII in § 35 Abs. 5 SGB XII (Seite 35): Berücksichtigung von „Alter und Gesundheitszustand“ bei den KdU.

9. Änderung SGB XII: Art 5 Nr. 13 a. (Seite 38): Ehrenamt und Übungsleitereinkünften als Jahrespauschalen, vorher Monatsbeträge

Bewertung: Insgesamt sind das lediglich kleine Änderungen, hier wäre nach der Kritik der Wohlfahrtsverbände von der Regierung mehr zu erwarten gewesen! Bei der Anpassung der Regelleistungen wurde lediglich der Inflationsausgleich berücksichtigt und das erst ab Januar 2023. Die Kosten sind aber schon seit Längerem immens gestiegen. Qualitativ bewegen sich die Änderungen nur auf dem Niveau, die Regelleistungen nicht offen verfassungswidrig werden zu lassen. Mit „mehr Respekt“ oder „mehr Zusammenhalt“, wie Herr Heil das versucht in der Öffentlichkeit zu verkaufen haben diese Änderungen nichts zu tun.
Was notwendig ist, dazu liegen Vorschläge zuhauf auf dem Tisch: Regelleistungen auf 678 € anheben, Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Aufrechungs- und Kürzungsmoratorien in der Zeit der Krise.

Die Ungleichbehandlung der Menschen im Bezug von SGB XII Leistungen gegenüber den im SGB II hat mitnichten etwas mit „mehr Respekt“ zu tun, es handelt sich hier vielmehr um massivste Alten-, Kranken- und Behindertendiskriminierung.

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2. Zur Info: es muss zum 1. Januar 2023 kein neuer Antrag gestellt werden / Hartz IV wird nur umbenannt

Es erreicht Tacheles und auch mich die Frage, ob zum 01. Januar 2023 ein neuer Antrag gestellt werden muss. Díes ist nicht nötig, da die Hartz IV-Leistung von der Bundesregierung lediglich in Bürgergeld umbenannt wird. Inhaltlich handelt es sich bei den umbenannten Hartz IV Leistungen um Leistungen nach dem SGB II, dafür muss kein neuer Antrag gestellt werden. Der alte Bewilligungszeitraum wirkt fort.


PS: Alle hier verbreiteten Infos geben nicht unbedingt auch die Meinung des Verfassers wieder! Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach dem mutmaßlichen Informationswert!

– Termine und Infos die hier erscheinen sollen, sowie Ergänzungen Kritik und Anregungen bitte unter dem Stichwort „SAK-INFOS“ mitteilen! – DANKE! –

SAK im Internet: www.sakev02.wordpress.com

Solidarische Grüße : Manfred Klasen, SAK e.V., E-Mail: sak@freenet.de, Mobil: 0176-50212338