Arbeit und soziale Teilhabe Bericht
Die Teilhabe am Arbeitsleben ist in unserer Gesellschaft ein wesentlicher Ausdruck von sozialer Teilhabe. Regionale wirtschaftliche Probleme, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Ausbildungslücken otder Diskriminierung erschweren den Arbeitsmarktzugang.
Forderungen der nationalen Armutskonferenz: → Angemessene Arbeitsbedingungen und Entlohnung ermöglichen soziale Teilhabe. → Zielgruppe nspezifische Angebote sind notwendig.
Zur Systematik arbeitsmarktpolitischer Integrationsleistungen
Die kurzfristige Vermittlung von leicht vermittelbaren Erwerbslosen wird zur Messung arbeitsmarktpolitischer Erfolge verwendet. Langzeiterwerbslose haben weiter kaum eine Chance. Zwei Drittel aller Erwerbslosen werden nach dem SGB II („Hartz IV“)betreut. Ihnen stehen schlechtere Eingliederungsmöglichkeiten als nach dem SGB III zur Verfügung. Gekürzte Hilfsangebote im SGB II gehen mit mehr Sanktionen einher.
Soziale Teilhabeleistungen nach § 16 a SGB II unterliegen dem Arbeitsmarktvorbehalt. Eine einseitige Festlegung von Integrationszielen erleben Betroffene als Zwang. Leistungsberechtigte können kaum überblicken, auf welche weiteren Sozialleistungen Anspruch besteht und wie diese verrechnet werden. Das arbeitsmarktpolitische Eingliederungsbudget wird ohne Bedarfsermittlung festgelegt.
Forderungen der nationalen Armutskonferenz:
- Die nachhaltige Verbesserung der sozialen Situation und der sozialen Teilhabe der Leistungsberechtigten muss Maßstab für Erfolgsbewertungen sein.
- Die unterschiedliche Ausgestaltung von Arbeitsfördermaßnahmen entweder nach SGB II oder nach SGB III steht einer gleichberechtigten Teilhabe an arbeitsmarktpolitischen Hilfen entgegen. Im Rahmen des SGB III sollte ein einheitliches Eingliederungsbudget geschaffen werden.
- Die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen muss freiwillig sein.
- Einen Zwang zu prekärer Beschäftigung darf es nicht geben.
- Fehlende Zuverdienstmöglichkeiten bei Teilnahme an arbeitsmarktpolitischenMaßnahmen sollten durch einen anreizorientierten Zuschlag ausgeglichen werden.
- Arbeitsmarktpolitische Integrationsmaßnahmen und Maßnahmen der sozialen Stabilisierung sollten klar unterschieden werden.
- Arbeitsmarktpolitische Hilfeprozesse müssen mit den Betroffenen auch in der Praxis einvernehmlich entwickelt werden.
- Ansprüche auf weitere Sozialleistungen sollten von Amts wegen geprüft und ggf.beantragt werden.
- Die notwendige Höhe des Eingliederungsbudgets muss genauso wie der Regelsatz in der Grundsicherung transparent, sach- und realitätsgerecht ermittelt werden.
Soziale Teilhabe-Positionspapier
nak_positionspapier_grundsicherung