– Familien zweiter Klasse: Kinderbonus nur mit Aufenthaltstatus – Grüne/B90 stellen neues Regelsatzkonzept vor – Rheinland-pfälzische Familienministerin für Anhebung von Hartz-IV-Sätzen – Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wird verlängert – Jobcenter hebelt Anspruch auf Schulcomputer aus –
Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es auch in Corona-Zeiten Kinder erster und zweiter Klasse. Denn der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro (ausgezahlt in zwei Tranchen im September und Oktober 2020) wird nur an Familien ausgezahlt, die im Jahr 2020 auch für mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben (Art. 1 Nr. 9 und Art. 9 des Gesetzentwurfs). Somit werden insbesondere Familien mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung von der Zahlung des Kinderbonus ausgeschlossen – unabhängig von ihrer vermuteten „Bleibeperspektive“. Auch Familien mit bestimmten humanitären Aufenthaltserlaubnissen und in bestimmten Fällen Unionsbürger*innen werden von der Zahlung ausgeschlossen, sofern sie nicht erwerbstätig sind. Unten gibt es dazu eine Übersicht.
Hierbei handelt es sich um eine migrationspolitisch motivierte Diskriminierung von Kindern aufgrund des „falschen“ Aufenthaltsstatus, die diejenigen besonders hart trifft, die ohnehin aufgrund der nicht existenzsichernden Leistungen des AsylbLG und der ideologisch begründeten Lagerunterbringung besonders von Armut und Exklusion betroffen sind. – Aus dem Thomé Newsletter vom 22.06.2020)
Mehr dazu hier: https://t1p.de/cziz
Bündnis90/Die Grünen im Bundestag stellten heute ihr neues Regelsatzkonzept vorgestellt. In einer ersten Pressemitteilung schreibt z.B. die Diakonie Deutschland: ‚Grüne Grundsicherung ist ein Meilenstein für eine armutsfeste Existenzsicherung‘. Das Konzept gibt es hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/soziales/gruene-garantiesicherung-statt-hartz-iv
Die Familienministerin von Rheinland-Pfaly, Anne Spiegel, spricht in einem Interview von der Dringlichkeit der Anhebung von Hartz4 Regelsätzen und die notwendige Diskussion um eine Vermögenssteuer: https://www.rheinpfalz.de/politik/rheinland-pfalz_artikel,-familienministerin-spiegel-f%C3%BCr-anhebung-von-hartz-iv-s%C3%A4tzen-_arid,5075885.html
»Der Zugang zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur existenzsichernden Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz wurde bereits mit dem Sozialschutz-Paket I erleichtert. Ursprünglich waren diese Regelungen bis 30. Juni 2020 begrenzt. Doch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind weiterhin erheblich. Deshalb hat das Bundeskabinett heute die entsprechenden Regelungen bis zum 30. September 2020 verlängert«, so das zuständige Bundesarbeitsministerium in einer Pressemitteilung vom 17. Juni 2020 unter der Überschrift Kabinett verlängert vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/06/17/vereinfachter-zugang-zur-grundsicherung/
Harald Thomé beschreibt in seinem Newsletter vom 22.06.20, die geleakten Tricks des Jobcenter Wuppertal:
Offiziell begrüßt das Jobcenter Wuppertal die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten. Eine geleakte Dienstanweisung des Jobcenters, die Tacheles zugespielt wurde, belegt nun, dass die Behörde selbst die Hürden zum Erhalt eines Schulcomputers absichtlich hochgelegt hat. Nach Einschätzung des Jobcenters so hoch, dass Leistungsberechtigte den Anspruch wohl kaum werden durchsetzen können. Tacheles fordert das Jobcenter auf, diese Vorgaben zu lockern und betroffenen Kindern und Jugendlichen unverzüglich den Zugang zu digitalen Endgeräten zu ermöglichen.
Weitere Materialien und die geleakte Dienstanweisung gibt es hier: https://t1p.de/ujow