Weisung an jobcenter: automatische Verlängerung von Bewilligungszeiträumen und Leistungen, die zwischen 31.03.-31.08.2020 enden – Italienische Regierung berät über Einführung eines Grundeinkommens anhand sozialer Unruhen in Süditalien – Infos und Pressemitteilung der saarländischen AK (inkl. Corona Info von Harald Thomé)
- Die jobcenter sind angewiesen, Leitungen nach SGB II, deren Bewilligungszeitraum vom 31.03.-31.08.2020 ausläuft, automatisch basierend auf der letzten Bemessungsgrundlage zu verlängern! Es wird also kein Weiterbewilligungsantrag benötigt: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
- Die Regierumg Italiens erwägt anhand andauernder Armutsrevolten in Süditalien, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen: https://www.labournet.de/internationales/italien/gewerkschaften-italien/armutsrevolten-in-sueditalien-erzwingen-grundeinkommen/
- Unsere Kollegen von der saarländischen Armutskonferenz haben ebenfalls Krisenupdates auf ihrer homepage und hier als pdf.