Corona-update Nº3

Weisung an jobcenter: automatische Verlängerung von Bewilligungszeiträumen und Leistungen, die zwischen 31.03.-31.08.2020 enden – Italienische Regierung berät über Einführung eines Grundeinkommens anhand sozialer Unruhen in Süditalien – Infos und Pressemitteilung der saarländischen AK (inkl. Corona Info von Harald Thomé)

 

  • Die jobcenter sind angewiesen, Leitungen nach SGB II, deren Bewilligungszeitraum vom 31.03.-31.08.2020 ausläuft, automatisch basierend auf der letzten Bemessungsgrundlage zu verlängern! Es wird also kein Weiterbewilligungsantrag benötigt: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

 

 

  • Unsere Kollegen von der saarländischen Armutskonferenz haben ebenfalls Krisenupdates auf ihrer homepage und hier als pdf.