5. Armuts- und Reichtumsbericht in der Ressortabstimmung

Der Bericht ist aktuell in der Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

 Die breite Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland fußt auf zwei Perspektiven: Erstens, dass für jede und jeden durch Anstrengung und Leistung ein Aufstieg möglich ist, und zweitens, dass jede und jeder Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand hat. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung untersucht, inwieweit diese Perspektiven auch tatsächlich vorhanden sind. Der Bericht ist aktuell in der finalen Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Fast zehn Jahre nach Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise steht Deutschland solide da. Kontinuierliches Wirtschaftswachstum und die höchste Beschäftigtenzahl sind Ausdruck dieser ökonomischen Stabilität. Die Sozialversicherungen und der Staatshaushalt profitieren von dieser Entwicklung, sodass in dieser Legislaturperiode auch erhebliche Leistungsverbesserungen bei den Sozialversicherungen möglich waren.

Allerdings sind in der Wahrnehmung der Bevölkerung die Perspektiven für Aufstieg und Teilhabe am Wohlstand längst nicht für alle in unserem Land vorhanden. Quer durch die Gesellschaft gibt es Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern, ob sie und ihre Kinder den erreichten sozialen Status verbessern oder wenigstens erhalten können. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben beim Bruttostundenlohn seit Mitte der 1990er Jahre real weniger auf dem Gehaltszettel. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist damit immer noch groß.

Umso wichtiger ist es, genau anzuschauen, wie Armut und Reichtum in Deutschland verteilt sind und warum diese Verteilung so ist, wie sie ist. Der Armuts- und Reichtumsbericht hat vor allem Ungleichheit im Fokus: Wer hat im Vergleich zur gesamten Gesellschaft ganz besonders viel oder ganz besonders wenig zur Verfügung?

Hintergrund

Die Bundesregierung ist durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht als Instrument zur Überprüfung politischer Maßnahmen und zur Anregung neuer Maßnahmen vorzulegen. Armut und Reichtum sind hochemotionale Themen. Schon über die Definition, wer arm und wer reich ist, gehen die Meinungen auseinander. Mit dem Armuts- und Reichtumsbericht legt die Bundesregierung daher regelmäßig die Fakten auf den Tisch. Diese Fakten sind die Grundlage für die Entwicklung von grundlegenden politischen Handlungsoptionen zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut und Ungleichheit.

Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt. www.bmas.de