Ausreise- und Winterabschiebestopp unzureichend
Unterschreibt bis zum 6. Januar 2014 den offenen Brief
Offener Brief an das baden-württembergische Innenministerium.
Das regionale Bündnis gegen Abschiebungen Baden-Württemberg kritisiert der von der baden-württembergischen Landesregierung beschlossene Ausreise- und Abschiebungsstopp als unzureichend. Um unseren Protest gegen den Beschluss zum Ausdruck zu bringen, wurde ein Offener Brief an das Innenministerium von Baden-Württemberg formuliert. Bis zum 6. Januar 2014 können alle, ob Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen, den Offenen Brief unterschreiben. Die Protestunterschrift bitte an info@stop-deportation.de schicken.
Die Landesarmutskonferenz Baden-Württemberg LAK-BW unterstützt diesen Brief.
An das Innenministerium von Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
Offener BRIEF
Wir fordern: Winterausreise- und Abschiebungsstopp ohne Sonderregelungen in Baden-Württemberg
Offizielle Berichte, wie der des Komitees zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung der Vereinten Nationen oder des Menschenrechtskommissars des Europarats, sowie zahlreiche Berichte von NGOs belegen die systematische Ausgrenzung der Roma, die eine lebensbedrohliche Armut zur Folge hat. Die Diskriminierungen gegenüber den Roma auf dem Balkan haben Formen angenommen, die beispielsweise zu ernstlichen Einschränkungen des Rechts, den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, umfasst. Betroffene berichten immer wieder, dass sie tagelang nicht genügend zu essen haben. Ähnliches gilt für das Recht auf Wohnen, Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und Bildung.
„Diskriminierung wegen Zugehörigkeit zu einer ethischen Gruppe wurde weltweit als eine der gröbsten Verletzungen der Menschenrechte verurteilt.“ Handbuch UN. Dies sind die Gründe, aus denen Menschen flüchten – auch nach Baden-Württemberg.
Für die in Baden-Württemberg lebenden Angehörigen der Roma aus dem Balkan hat nun die GRÜN-SPD geführte Landesregierung beschlossen, dass Familien mit Kindern bis zum 1. März 2014 keine Abschiebungen nach Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro zu befürchten haben.
Allerdings sind davon erwachsene Paare und Einzelpersonen, Personen die nach dem 1. September 2013 eingereist sind, sowie Asylfolgeantragsteller, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sowie Familien, in denen sich ein „Straftäter“ befindet, ausgeschlossen. Straftäter und Ausländer, die die „innere Sicherheit“ gefährden, ohnehin. Zwischen dem 20. Dezember 2013 und dem 7. Januar 2014 werden keine Abschiebungen stattfinden. Andere Landesregierungen definieren in ihren Erlassen, unter welchen Voraussetzungen jemand als Straftäter gilt und unter welchen Umständen abgeschoben werden kann. Vor allem jedoch schließen sie FolgeantragstellerInnen und neu eingereiste Asylsuchende nicht von der Winterregelung aus.
„Wir haben die Begrenzung rein genommen, wer nach dem 1. September eingereist ist, fällt nicht darunter, weil wir zudem bemerken, dass gerade eine Zuwanderung in Richtung Wintermonate zunimmt und Personen aus den Balkanländern ganz bewusst in dieser Jahreszeit hierher kommen und wir haben Folgeantragsteller im Asylverfahren ausgenommen, das sind also die, die zwei Asylverfahren erfolglos durchlaufen haben um hier eine Begrenzung vorzunehmen.“
Herbert Zinell, Ministerialdirektor im baden-württembergischen Innenministerium gegenüber Radio Dreyeckland am 20.12.2013.
Wir fordern in Bezug auf den Winterabschiebestopp:
Keine Abschiebungen aus Baden-Württemberg bis zum 31. März 2014!
Kein Ausschluss von Personen durch Sonderregelungen!
Humanitäres Bleiberecht für von Diskriminierung betroffenen Personen!
Erstunterzeichner:
Regionales Bündnis gegen Abschiebungen, Baden-Württemberg
International Legal Team Heidelberg/Mannheim
Coalition International des Sans-Papiers et Migrants (CISPM) Paris