Liebe Freunde, Mitstreiter und Interessierte,
die Landesarbeitsgemeinschaft wohnungsloser Menschen traf sich am 24. September erneut in der Wärmestube in Rottweil.
Auf der Tagesordnung standen diesmal unter anderem die Mietpreisbremse, welche im letzten Jahr eingeführt wurde, um noch bezahlbare Wohnungen zu erhalten oder bekommen. Nach Recherchen stellten wir leider fest, dass diese nicht funktioniert. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Eigentümer müssen die Miete nie senken. Sie dürfen auch bei einer Weitervermietung die Vormiete verlangen, selbst wenn diese mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt. Außerdem müssen sie überhöhte Mieten nicht von Beginn an zurückzahlen, sondern erst vom Moment der Reklamation. Zudem müssen Eigentümer, die sich nicht an das Gesetz halten, keine Strafen befürchten. Bei Neubauten und nach umfassender Modernisierung gilt das Instrument ebenfalls nicht.
Ein weiterer Punkt war die Neufassung des SGB II (umgangssprachlich Hartz IV) welches zum 01. August in Kraft trat. Wir stellten fest, dass mit diesen Änderungen nicht den Hilfebedürftigen die Arbeit erleichtert wird, sondern nur den Jobcentern. Für die Hilfebedürftigen gibt es zahlreiche Erschwernisse und Verschärfungen.
Bei den Themen Vertreibung von Obdachlosen in Freiburg und Obdachlosenunterbringung in Villingen-Schwenningen haben wir bei den jeweiligen Oberbürgermeistern nachgefragt wie es dort gehandhabt wird, aber bisher keinerlei Reaktion erhalten. Wir werden aber immer wieder nachhaken.