Bei der Betrachtung der Entwicklungen in Mitteleuropa in diesem Zeitraum müssen erst mal genannt werden, dass es mehrere Punkte gibt die die Lage zu Ende des 18. Jahrhunderts/ zu Beginn des 19. Jahrhunderts charakterisierten. Im allgemeinen sind dies:
- Der sozioökonomische Strukturwandel durch die industrielle Revolution, seit etwa 1770 in England
- Die umfassenden Staats- und Verwaltungsreformen in der nachnapoleonischen Ära nach 1810 in Preussendeutschland (vom Rhein bis Ostpreussen)
- Das massive Bevölkerungswachstum in Deutschland von 1750 mit rund 16 Millionen, in 1800 mit rund 23 Millionen und in 1900 mit rund 56 Millionen Menschen.
- Der beginnendes Verstädterungs- oder Urbanisierungsprozess
- Der Veränderungsprozess im primären ökonomischen Sektor der Land- und Forstwirtschaft, dem sekundären Sektor von Handwerk und industriellem Sektor und dem tertiären Bereich von Banken, Handel, Kapital, Schulen, Kirchen, Militär, etc.
- In Zahlen: 1800 10, 5 Millionen Beschäftigte, d. h. Primärsektor 62 %, Sekundärsektor 21 %, Tertiärsektor 17 %
- In Zahlen 1914: 31 Millionen Beschäftigte – Primärsektor 34 %, Sekundärsektor 38 %, Tertiärsektor 28 %
Weiter ist zu nennen, was sich auf den Prozess 1800 – 1840 ausgewirkt hat:
- Ein entscheidendes Wachstum von Verlagswesen und Manufakturproduktion
- Eine zunehmende Krise des Handwerks unter rechtlichen Beschränkungen und ökonomischen Bedingungen des noch existierenden Zunftwesens
- Die Entstehung der Fabrik, weiter des grossen Fabriksystems
- Der Ausbau regionaler ökonomischer Zonen in Preussen in Schlesien, im Rheinland, an der Ruhr, an der Saar
- Der ökonomische Stillstand in der Phase des Pauperismus(dauerhafte Verarmung und Verelendung), des Massenelends zwischen ca. 1820 – 1840
- Die massenhafte Emigration vieler Menschen aus Europa nach Nord- und Südamerika, nach Südosteuropa
In sozialer Hinsicht erleben wir einen Veränderungsprozess der sich charakterisieren lässt:
- Dorfarmut und Armut der Heim- und Hausindustrie, Hunger und Missernten produzieren den Sozialtypus alter Prägung (statisch, immobil, zyklische Krisen der Ständegesellschaft)
- Ablösung durch einen neuen Typus der durch Krisen und Entwicklungen des industriellen Kapitalismus gekennzeichnet ist. Investitionen, Einkommen, Konsum, Krisen und Marktprozess definieren die soziale Entwicklung. In Sprüngen 1850 – 1870 – 1873 – 1893 – 1906
- Ende der traditionellen Massenarmut des Pauperismus gegen 1840, aber neue krasse Formen von Ungleichheit, vom „Stand zur Klasse“, von der städtischen Gesellschaft zur Gesellschaft des Proletariats also von 1780 – 1850, von der Armenpolitik zur Arbeiterpolitik zwischen 1830 und 1910.
Auffällig ist, dass lange für das was heute Sozialpolitik nennen, kein richtiger Begriff existiert. Neben den Formulierungen um Revolution, Gesellschaftsvertrag, Armut und Not taucht um 1850 bei Wilhelm Riehl in der Schrift „Wissenschaft vom Volke. Urkundenbuch der Sozialen Politik“ erstmals der Begriff Sozialpolitik auf.
Schaut man sich das Ganze noch näher an, so sind um 1810 eine ganze Reihe von Veränderungen festzustellen:
- Die juristische Auflösung der Zünfte und der Zunftordnung
- Die Freisetzung von vielen Menschen, die bislang in traditionelle Formen von Leibgeding, Leibeigenschaft und Gutsuntertänigkeit u. a. eingebunden waren
- Einführung der Gewerbefreiheit in 1810
- Massenmigration aus ländlichen Regionen in Arbeit bietende Regionen
- Beginn einer vehementen Urbanisierung und einem massiven Wachstum der Bevölkerung
- Auflösung der ständischen Gesellschaftsordnung
Im Laufe der kommenden Jahrzehnte entsteht die Soziale Frage bzgl. Des Vierten Standes, d. h. wie kann der 4. Stand in diese Gesellschaft integriert werden. Modern gesagt: rund 50 – 60 % der Bevölkerung gelten um 1840 herum als nicht bürgerlich abgesichert, tendenziell verelendet, gefährdet und proletarisiert. Pauperismus, der Zerfall der Heimgewerbe, soziale Krisen, der massive Bevölkerungsüberschuss etc. charakterisieren diese Phase.
Hardenberg, einer der grossen Reformer der Preussischen Politik formuliert um 1817 herum in einem Schreiben an verschiedene Zentren der preussischen Provinzen, die Lage: Fabrikarbeit, ernste wirtschaftlichen Krisen, Hunger, Missernten. Besonders augenfällig die Auswüchse der Kinderarbeit. Dieser Problematik wachsender Kinderarbeit versuchen verschiedene Entwicklungen ein Ende zu setzen. Lange ohne Erfolg. Es geht 1825 um Schulpflicht, 1828 um sinkende Zahlen von Soldaten aus den Industriezonen wegen Kinderarbeit, 1832 werden Konzepte über Fabrikschulen eingeführt, um die Schulpflicht zu unterlaufen. 1837 fordert der Fabrikant Schuchard in Barmen eine Korrektur der Kinderarbeit: Verbot unter 9 Jahre alt; Arbeitszeit tgl. unter 10 Stunden, keine Sonntagsarbeit. Endlich 1839, 22 Jahre nach Hardenburgs Forderung von 1817 wird die Kinderarbeit reguliert.
Was in England nach 1800 passierte wird in Preussen 40 Jahre später in 10 Paragraphen gefasst. Verbot Kinderarbeit unter 9 Jahren, unter 16 Jahren max. 10 Stundentag, Verbot von Nachtarbeit und Sonntagsarbeit. Ortspolizei und Schulverwaltung mit Kontrollbefugnissen. In § 10 ist genannt, dass Moralität und Gesundheit der Kinder Ziel dieses Gesetzes ist.
Trotz dieses Verbots von Kinderarbeit für Kinder unter 9 Jahren gibt es Begünstigungsklauseln für Fabriken zur Sicherung der Produktion etc. Erst 1853 kommt es zur Installierung von gesetzlichen Fabrikinspektoren, die die Einhaltung des Gesetzes von 1839 sichern sollen.
Diese Regulierung von Kinderarbeit gilt als der Beginn von Sozialpolitik in Deutschland.
Zu dieser Kinderarbeitspolitik läuft nahezu zeitgleich eine Fortschreibung der Gewerbeordnung von 1810 zwischen den Jahren 1845 – 1849. Es kommt zur Bildung von Innungen, die die Verhältnisse in Handwerk und Fabrik regulieren sollen. Es geht um Korrekturen der industriellen Produktionsbedingungen, um Korrekturen in Verlag und Manufaktur und in den verbliebenen Bereichen des Handwerks. Geregelt werden Ausbildung, Lehrlingswesen Prüfungsverfahren für Gesellen und Meister, Arbeitsvertragsgestaltungen, Arbeitszeitregelungen, Abspracheverbote zwischen Betrieben und Firmen. Aber auch Bestimmungen, die die Vereinigung von Gesellen, Lehrlingen, Hilfskräften betreffen. Jegliche politische Intention bzw. Organisation bleibt untersagt, die Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämter sind an der Tagesordnung. In der Gewerbeordnung werden die ersten Sozialkassen, Krankenkassenlösungen legitimiert, jeweils auf das bestehende Handwerk, die Fabrik etc, lokal konzentriert.
Am Beispiel der Fa. Krupp in Essen lassen sich seit 1836 Betriebskrankenkassen, Sozialwerk, Werkswohnungsbau, Installierung einer Konsumanstalt u. a. nachweisen. Diese Beispiele werden von anderen Unternehmen, Fabriken und Zechen aufgegriffen.
Über Gewerbeordnung, Kinderarbeitsverbot, Innungslösungen etc. wird versucht auf die revolutionäre Stimmung des Vormärz, also die Zeit vor der 48er Revolution zu reagieren. Die Niederschlagung der Revolution 1848 – 1849, der Kampf gegen die Positionen von Marx und Engels, gegen das 1848 veröffentlichte Kommunistische Manifest, die Niederlage der ersten deutschen Demokratiebestrebungen produzieren Resignation und Stillstand.
Reaktion auf die 48er Revolution ist die erneute Debatte über die immer noch bestehenden Mißentwicklungen in Fragen der Kinderarbeit. Entgegen der Interessen der Fabrikbesitzer weigert sich der preussische Staat weiter Kompromisse im Sinne der Fabrikbesitzer anzubieten. 1853 wird das Gesetz von 1839 novelliert, 1856 durch Berichterstattung aus den preussischen Provinzen überprüft.
Festzuhalten ist ein Rückgang der Kinderarbeit von 8 – 14jährigen von 1846 – 1858 von 31000 auf 12000. Gegenströmung ist die massive Ausweitung der Frauenarbeit in den Fabriken von 57000 auf 87000 beschäftigte Frauen im gleichen Zeitraum. Neben diesen Regulierungsversuchen über Gewerbeordnung und Kinderarbeitsverbot wird erneut die Repression organisiert.
1849 wird das Versammlungsrecht verschärft und die Bildung von Vereinigungen im Sinne einer sozialpolitischen Veränderung erschwert. Was grossen Erfolg hatte war die Bildung von Vereinigungen und Zusammenschlüssen von ehrenamtlichen, bürgerlichen Assoziationen zur Rettung der Gestrandeten. Hinrich Wichern gründet 1844 die Innere Mission, das Rauhe Haus Hamburg, später nach 1945 nennt sich die Innere Mission „Diakonisches Werk“.
In den späten 60er Jahren des 19. Jahrhunderts erleben wir eine POLITISCHE Diskussion und Streit über die
- Frage der Koalitionsfreiheit auf der einen Seite und
- Die Durchsetzung des Wahlrechts (Abschied vom 3 Klassenwahlrecht) auf der anderen Seite
Ferdinand Lassalle setzte auf die Schaffung von politischen Organisationen, Bebel und Liebknecht wollten den Weg über den Ausbau des Wahlsystems gehen, um gesellschaftliche Veränderungen im Sinne der Arbeiterschaft zu vollziehen. Im Parlament des Norddeutschen Bundes kommt es 1869 zum Einzug von 4 sozialistischen Abgeordneten, nachdem dort das Koalitionsverbot (seit 1845 bestehend) aufgehoben wurde.
In der Preussischen Regierung kommt es zum Aufstieg Bismarcks, der dann 1870 – 1890 der eiserne Kanzler des Kaiserreiches werden sollte. Die Kriege gegen Österreich 1866 und gegen Frankreich 1870 beschleunigten innenpolitisch die soziale Entwicklung.
Bismarck war offensichtlich der Meinung eine massive sozialpolitische Entwicklung gegen die Sozialdemokratie zu inszenieren. Zwischen ihm und einem inhaltlichen Widersacher Schmoller tobte der Streit: Bismarck vertrat Lösungen im Sinne der späteren Sozialgesetze mit Versicherungslösungen, Schmoller war für Schaffung von Staats- und Steuerlösungen, die dem Staat als Gesamtinteressenhüter der Gesellschafter die entsprechende Verantwortung übertragen.
Schmoller hielt die staatliche Gesamtlösung für geeigneter – ähnlich den Konzepten des angelsächsischen Beveridge-Systems, wo Sozialpolitik zumeist steuerfinanzierte Lösungen im Bereich Krankenversicherung, Alterssicherung etc. bis heute sind.
Die massive Wirtschaftskrise weltweit von 1873 – 1875 stoppte zunächst die Entwicklung. Die Sozialistengesetze führten 1878 zum Verbot der SPD, zum Ende politischen Arbeitens der Partei.
In Folge dieser Politik kam es zur sog. Kaiserlichen Botschaft vom November 1881 an den Reichstag, wo Kaiser Wilhelm I. die Schaffung diverser Versicherungssysteme ankündigte, die die sozialen Folgen der Industrialisierung in der Arbeiterschaft „heilen“ sollten:
- Am 15.06.1883 das Krankenversicherungsgesetz mit Leistungen an die unmittelbar Versicherten in bestimmten Branchen (25 % der Erwerbstätigen werden erreicht, 10 % der Bevölkerung, keine Regelung der Familienangehörigen)
- Am 06.07. 1884 Unfallversicherungsgesetz
- Am 22.06.1889 das Gesetz zur Invaliditäts- und Alterssicherung (2 Jahre parlamentarische Beratung, Pflichtversicherung ab 16 Jahren, Zuschusslösung zum Arbeitsverdienst im Alter, niedriger als die Invalidenrente, Wartezeit 30 Jahre, später dann 24 Jahre, mindestens 4 Jahre Beitragszeiten wegen Invalidenrente. Beitragsbemessungsregelungen, im Jahre 1911 insgesamt 1,1 Millionen Invalidenrenten, keine Differenzierungen in der Invalidenrente).
Damit stehen die Ordnungskriterien für die Sozialversicherungen in Deutschland bis heute fest:
- Prinzip der Versicherungen aus Beiträgen aus Lohn
- Staatlicher Zwang zur Mitgliedschaft, soziale Selbstverwaltung der Kranken- und Rentenversicherung
- Leistungen nach normierten Anspruchsursachen, keine Individualisierung (im Gegensatz zum Fürsorgeprinzip)
- Organisation über LVA (Landesversicherungsanstalten), keine zentrale Reichsorganisation der KV, der Rentenversicherung etc. (Ausnahme Angestelltenversicherung nach 1911)
Somit wird das
- „Versicherungsprinzip“ neben dem
- „Versorgungsprinzip“ und dem
- „Fürsorgeprinzip“
Zum Zentralen Bestandteil der Sozialpolitik in Deutschland
1890 kommt es zum Abgang Bismarcks, der Kaiser übernimmt persönlich die Steuerung der Sozialpolitik heisst es.
Weitere Entwicklungen:
- Europäische Arbeiterschutzkonferenz 1890 mit ersten Absprachen
- 1891 Novellierung der Gewerbeordnung mit Regelungen zum Arbeitsrecht, Arbeiterschutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche (mindestens 13 Jahre)
- Frauenbeschäftigung max. 11 Stunden/Tag, keine Nachtarbeit für Frauen
- Betrieblicher Unfallschutz
- Fabrikordnungen, Arbeiterausschüsse mit Anhörungsrechten,
- Zwischen 1900 – 1910 diverse Novellierungen zur Gewerbeordnung (Gerichtsordnungen)
- Kinderschutzarbeitsbestimmungen
- Unfallversicherung und Krankenversicherung
- 1907 Regelungen zu Versammlungsgesetz, Bildung von Arbeiterkammern und das
- 1911 Koalitionsverbot für Landarbeiter wird beendet.
Weitere bedeutende Schritte der Sozialpolitik zwischen 1911 und 1918 sind die
- 05.1911 Verabschiedung der RVO (Reichsversicherungsordnung; Zusammenfassung von Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invalidenversicherung Rentenversicherung)
- 12.1911 Schaffung einer gesonderten Angestelltenversicherung
- 06.1916 Absenkung des Rentenalters von 70 Jahren auf 65 Jahre
Die Zeit der Weimarer Republik zwischen 1919 – 1930
- 09.1919 Wochenhilfe für Wöchnerinnen, Wochenfürsorge
- 11.1922 Altersrente wird mit der Invalidenrente materiell gleichgestellt
- 06.1923 Reichsknappschaftsgesetz, Ende von rund 60 Einzelknappschaften
- 07.1925 Unfallversicherung am Arbeitsplatz, auf Wegen von und zur Arbeit
- 07.1927 Arbeitsgerichtsgesetz
- 07.1927 Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (bis 2005, abgelöst durch das SGB II und SGB III)
- 02.1929 Gleichstellungsgesetz von Berufskrankheiten und Unfallbeschädigungen
(auch Reichsgrundsätze über Art und Umfang von Fürsorgeleistungen 1923 und Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1923, werden später in das Jugendwohlfahrtsgesetz 1953 und das Bundessozialhilfegesetz 1962 übergeführt)
4 Notverordnungen des Reichspräsidenten zwischen 1930 und 1931 kürzen die Leistungen einzelner Gesetze teils erheblich
Noch einige Informationen zu Armenpflege später kommunale Fürsorge und Armenpolitik
Basis ist das Allgem. Landrecht in Preussen von 1794
- Dort wird unterschieden zwischen Ortsarmen und Institutsarmen in Einrichtungen. Gemeint sind damit Psychiatrien und Irrenanstalten, Zucht- und Arbeitshäuser, Spitäler und Armenhäuser, Besserungsanstalten
- Zunächst gilt allgemein das Heimatprinzip, erst 1842 wird das Heimatprinzip verändert. Das Heimatprinzip war im Landarmenrecht geregelt. Es bildeten sich OrtsArmenverbände zur Regelung gemeinsamer Aufgaben bzgl. der Armutsversorgung
- Es gilt nun das Unterstützungswohnsitzgesetz mit der örtlichen Zuständigkeit auf der Basis des allgemeinen Freizügigkeitsgesetzes von 1837 in PReussen
- 1843 ein verschärftes Landstreicher- und Bettlergesetz
- 1852 Schaffung der Quartiersarmenpflege nach dem Elberfelder System auf Basis Ehrenamtlichkeit, kommunales Verteilungs- und Fürsorgesystem, Berichterstattung, lokale Entscheidungen vor Ort, Betreuungs- und Überwachungsformen, Errichtung des kommunalen Armenamtes, später Fürsorgeamt dann Sozialamt genannt. Reichsweites Modell der Kommunalen Fürsorge, Grundmodell der Sozialen Dienste bis heute
- Um 1855 Debatte um Zuzug und Unterstützung der AufnahmeStädte
- 1867 Gesetz über die Freizügigkeit
- 1870/71 Gesetz über den Unterstützungswohnsitz (reichsweite Ablösung des sog. Heimatrechtes) mit in der Regel Unterstützung nach 2 jähriger Anwesenheit, ohne konkrete Vorgaben materieller Natur.
Verfasser: Roland Saurer Sprecher LAK-BW