WEIHNACHTEN OHNE BAUM ODER GESCHENKE IST REALITÄT FÜR VIELE ARME KINDER – DIAKONIE SCHLÄGT EINE WEIHNACHTSBEIHILFE VOR
Berlin, 18. Dezember 2015
Entweder Tannenbaum, Weihnachtsgeschenk oder
Festtagsbraten, manchmal auch nichts davon: Dies ist nicht selten die traurige Realität für Kinder in Familien mit Hartz IV-Bezug. Denn im Regelsatz für Arbeitslose sind weder Weihnachtsbaum noch Geschenke vorgesehen. „Besonders hart trifft das über eine Million Kinder, die bereits mehr als vier Jahre im Leistungsbezug sind. Wenn alle Reserven aufgebraucht sind, reicht die Grundsicherung für Arbeitslose häufig gerade zum Überleben. Zum Weihnachtsfest gehören insbesondere für Kinder ein Tannenbaum und Weihnachtsgeschenke“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Bis 2005 gab es in der Sozialhilfe eine Weihnachtsbeihilfe von zuletzt durchschnittlich 68 Euro. Mit der Hartz IV-Einführung für Arbeitslose wurde sie abgeschafft. Weder die Anschaffungskosten für einen Tannenbaum noch Adventsschmuck sind in die Regelsatzermittlung eingeflossen. Sie wurden als „nicht regelsatzrelevant“ eingestuft und trugen mit drei Euro zu einer Absenkung des Regelsatzes in der Verbrauchsposition „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“ bei.
„Dabei wäre es ein leichtes, den 1,7 Millionen Kindern ein schöneres Weihnachten zu bescheren. Würde es für jedes Kind eine Weihnachtsbeihilfe von nur 50 Euro geben, würde das den Staat 85 Millionen Euro kosten“, betont Loheide. Allein in 2012 wurden über 250 Millionen Euro aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht ausgegeben. „Anstatt diese Mittel komplett in den Bundeshaushalt zurückfließen zu lassen, sollte ein Teil für eine Weihnachtsbeihilfe verwendet werden. Das wäre ein handfester Beitrag zu mehr sozialer Teilhabe, anstelle warmer Worte und Lippenbekenntnisse zu Weihnachten“, bekräftigt Loheide.