Sozialministerin Katrin Altpeter hat die Ergebnisse einer in ihrem Auftrag erstellten Studie zur Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg vorgestellt
Obwohl die Wohnungslosenhilfe seit der Verwaltungsreform von 2005 eine kommunale Pflichtaufgabe sei, wolle sie die Kommunen und Kreise angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und des zunehmenden Hilfebedarfs von Menschen in Wohnungsnotlagen bei dieser Aufgabe auch in Zukunft unterstützen, sagte Altpeter. In den vergangenen Jahren habe das Land seine Förderung von baulichen Investitionen bei Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe als freiwillige Leistung bereits nahezu verdreifacht: von zuvor 0,75 Millionen Euro im Jahr 2011 auf jetzt rund 2,2 Millionen Euro in diesem Jahr.
„Wohnungslosigkeit führt oft zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ermöglichen diesen Menschen den ersten Schritt zurück in ein normales Leben. Deshalb ist es mir besonders wichtig, die Hilfsangebote für diese Menschen in Baden-Württemberg weiter auszubauen“, so die Ministerin.
Die wichtigsten Studienergebnisse
Laut der im Auftrag der Ministerin von der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. Bremen (GISS) erstellten Studie zum „Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit und Hilfen für Menschen in Wohnungsnotlagen in Baden-Württemberg“ hat die Verwaltungsstrukturreform von 2005 zu vielen Verbesserungen im Bereich der Wohnungslosenhilfe geführt. Der Ausbau, die Ausdifferenzierung und die Anpassung der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII auf lokaler Ebene konnten demnach verbessert werden. Planungen auf lokaler Ebene sind heute kurzfristiger und passgenauer als früher möglich. Auch können Projekte heute besser in die Sozialraumentwicklung eingebunden werden. Vermisst werde jedoch eine trägerübergreifende, qualifizierte fachliche Diskussion sowie landesweit einheitliche Standards und die Klärung von Kostenzuständigkeiten.
Die GISS empfiehlt daher neben einem landesweiten Fachkonzept überall dort wo es möglich ist, trägerübergreifende Gesamthilfesysteme zu errichten. Insgesamt sollte nach Auffassung der GISS der Fokus noch stärker auf die Prävention von Wohnungslosigkeit gerichtet werden. Wenn dies nicht gelänge, sollten Wohnungslose vorrangig mit normalen Wohnverhältnissen versorgt werden.
Ministerin Altpeter zufolge werden die Vorschläge der Studie nun in ihrem Haus auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft. „Die Untersuchung hat uns wichtige Hinweise gegeben, an welchen Stellen die verschiedenen Beteiligten – Land, Kreise und Kommunen – sich noch verbessern können. Für mich ist klar, dass wir als Land die Kreise und Kommunen, die nicht zuletzt auch die Hauptlasten der Versorgung und Unterbringung der vielen Flüchtlinge tragen, dabei unterstützen werden.“
Wer ist wohnungslos in Baden-Württemberg?
Laut der Studie gibt es in Baden-Württemberg circa 22.800 Personen, die von Städten und Gemeinden ordnungsrechtlich untergebracht sind oder bei den öffentlichen und freien Trägern Hilfe nach den §§ 67 ff. SGB XII in Anspruch nahmen (Stichtag 1. Oktober 2014). Unter allen volljährigen Wohnungslosen betrug der Anteil der Frauen rund 28 Prozent. Rund jede achte wohnungslose Person (12,8 Prozent) war jünger als 25 Jahre und rund 13,5 Prozent älter als 60 Jahre. Die mit Abstand zahlenmäßig meisten Wohnungslosen halten sich mit 3.434 Personen in Stuttgart auf, dahinter liegen die Landkreise Esslingen (1.373) und Ludwigsburg (1.142).
Bericht_Wohnungslosigkeit_BW_GISS-Studie
BAG-Bielefeld_-_Rechtsgutachten_Grundsaetze_der_polizei-_und_ordnungsrechtlichen_Unterbringung