Aus aktuellem Anlass hier ein wichtiger Beitrag zu Sanktionen im SGB II, zwei Jahre nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Hartz IV. Der Beitrag stammt aus dem Newsletter von Harald Thomé (41/2021) vom Verein Tacheles e.V.:
Zwei Jahre nach dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts
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Vor zwei Jahren, am 05.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Hartz-IV-Sanktionsregimes als verfassungswidrig eingestuft. Mit klaren Worten urteilte das Gericht: „Die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert, sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu. Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates.“